Zaid Pflege mit Herz
Zaid Pflege mit Herz  

Informationen

Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.

 

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

 

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

 

Pflgegrad 1:

Der neue Pflegegrad 1 trifft auf Menschen zu, die bislang keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten haben, weil ihre Einschränkungen zu gering waren.

Monatlich erhalten Sie bei Pflegegrad 1 125 Euro.

 

Pfleggrad 2:

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 689 Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316 Euro. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.

 

Pflegegrad 3:

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1298 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 545 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 4:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen. Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1612 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

 

Pflegegrad 5:

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad und steht für die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“. Versicherte, die bis Ende 2016 unter die Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung bzw. mit eingeschränkter Alltagskompetenz fielen, entsprechen dieser neuen Stufe der Pflegebedürftigkeit.

Im Hinblick auf die Höhe der Versicherungsleistungen für die Pflege wird bei Pflegegrad 5 jedoch nicht mehr zwischen Menschen mit bzw. ohne kognitive Einschränkungen unterschieden. Um die Einstufung in Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Patienten eine deutliche Pflegebedürftigkeit aufweisen und rund um die Uhr auf eine Pflege angewiesen sein, die besondere Anforderungen an die pflegenden Personen stellt.

Dazu gehört beispielsweise, dass die Grundpflege, die etwa die Körperpflege sowie die Nahrungsaufnahme umfasst, komplett übernommen werden muss. Neben Hilfestellungen bei Alltagsverrichtungen sind die Betroffenen auch auf psychosoziale Unterstützung angewiesen, da sie häufig keine eigenen körperlichen und/oder kognitiven Aktivitäten mehr durchführen können. Die Pflegekasse finanziert einen Betrag von monatlich bis zu 1995 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei bei maximal 901 Euro monatlich. Auch heir ist eine Kombileistung von Sachleistung und Pflegegeld möglich.

Haben Sie weitere Fragen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Hier finden Sie uns

Zaid Ambulanter Pflegedienst Kelkheim
Frankenallee 24
65779 Kelkheim (Taunus)

Telefon: 06195-67 73 82

Mobil.     01577-1675591

                 0162-6916546

Fax          06195-66 27 18

                06195-68 58 417  

E-Mail:

info@zaid-pflegemitherz.de

 

Druckversion | Sitemap
© Zaid Ambulanter Pflegedienst Kelkheim